Wir haben wieder geöffnet!

Liebe Gäste,

Nach langer Coronapause, freuen wir uns, Sie ab dem 28.05.2021 ab 16:00 Uhr wieder bewirten zu dürfen. Hierbei müssen die allgemeinen Corona-Regeln eingehalten werden. Nachzulesen bei www.Koblenz. de:

"Gastronomiebetriebe an Land sowie auf Ausflugsschiffen dürfen ihre Angebote im Inneren wieder öffnen, wenn sie die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen und eine Vorausbuchungspflicht gewährleisten, um den Zutritt zum Lokal zu steuern. Als Zugangsvoraussetzung gilt außerdem ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein gültiger Genesenen- bzw. vollständiger Impfnachweis. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.

In der Innengastronomie gilt neben dem Abstandsgebot auch eine Maskenpflicht für Gäste und Personal. Gäste dürfen ihre Maske am Platz abnehmen. An Tischen dürfen fünf Personen aus zwei Haushalten Platz nehmen. Genesene, vollständig geimpfte Personen und Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt. Eine Bewirtung an der Theke ist nicht zulässig. Die Voraussetzungen für die Nutzung der Außengastronomie gelten analog (Testpflicht etc.) weiterhin."